Damit eine Klimaanlage möglichst lange hält und die Innenraumtemperatur in Ihrem Auto oder Nutzfahrzeug immer optimal ausfällt, sollte sie regelmäßig gewartet werden. Der Grund ist leicht nachzuvollziehen: Moderne Anlagen verlieren durchschnittlich 5 bis 15 Prozent pro Jahr an Kältemittel – dies geschieht schleichend, über Schläuche, O-Ringe und die Dichtringe am Kompressor.
Mit der Reduzierung des Klimamittels lässt die Leistung der Klimaanlage nach, auch schmiert das Kältemittel-Öl wichtige Bauteile wie bspw. den sehr empfindlichen Kompressor – ein Mangel kann
rasch zu kostspieligen Reparaturen oder zu einer Neuanschaffung führen.
Zudem geht mit dem Verlust von Kühlmittel das Festsetzen von Bakterien und Pilzen einher, die ohne entsprechende Reinigung der Klimaanlage auf Dauer für unangenehme Gerüche sorgen.
Ob PKW, LKW, Bus oder Wohnmobil: Eingriffe in den Kältekreislauf der Klimaanlage sollten nur von geschultem Personal und mit entsprechender Ausrüstung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben
durchführt werden. Als Fachwerkstatt für Klimaanlagen legen wir deshalb großen Wert auf modernste Geräte und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter.
Eine nicht oder nur unzureichend gewartete Klimaanlage schadet durch einen überhöhten Kraftstoffverbrauch der Umwelt und Ihrem Geldbeutel – sparen Sie nicht an der falschen Stelle.
Wir danken unseren Sponsoren, die uns bei der Verwirklichung unterstützt haben!
Eine Freie Werkstatt ist, wie der Name schon sagt, im Gegensatz zu einer Vertragswerkstatt an keinen Hersteller gebunden und kann unabhängig reparieren bzw. warten.
Ja! Verbraucher können eine Werkstatt ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht absolute Wahlfreiheit, ob Sie Ihr Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt geben.
Ein Fahrzeughersteller darf die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, wo ein Fahrzeug gewartet oder repariert wurde. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: beide werden rechtlich gleich bewertet – es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile.
Eine Ausnahme besteht nur bei Rückrufaktionen oder Produktionsfehler, wo Autohersteller aufgrund der Kostenübernahme das Recht zugestanden wird, die Werkstattwahl zu beeinflussen.
Es können „Original-Ersatzteile“ sowie „qualitativ gleichwertige Teile“ bei einer Fahrzeugreparatur verwendet werden. „Original-Ersatzteile“ sind aber nicht nur jene, die von den Fahrzeugherstellern selbst vertrieben werden, sondern auch die, die das Logo des Teilproduzenten tragen.